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   OLG Bremen, 18.09.2002 - 1 U 44/02 (a)   

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OLG Bremen, 18.09.2002 - 1 U 44/02 (a) (https://dejure.org/2002,20770)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.09.2002 - 1 U 44/02 (a) (https://dejure.org/2002,20770)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18. September 2002 - 1 U 44/02 (a) (https://dejure.org/2002,20770)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 412 § 852 Abs. 1 (a.F.)
    Verjährung von kraft Gesetzes auf eine Behörde oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts übergegangenen Schadensersatzansprüchen

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 4 O 173/01
  • OLG Bremen, 18.09.2002 - 1 U 44/02 (a)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00

    Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen

    Auszug aus OLG Bremen, 18.09.2002 - 1 U 44/02
    Nach der zutreffenden ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich immer dann, wenn es sich bei dem zessionsberechtigten Anspruchsinhaber um eine Behörde oder eine öffentliche Körperschaft handelt, für die Kenntnis i.S. des § 852 BGB a.F. darauf an, wann der nach der behördlichen Organisation zuständige, mit der Vorbereitung und Verfolgung von Schadensersatzansprüchen betraute Bedienstete diese Kenntnis erlangt hat (BGH VersR 2001, 863, (864); BGHZ 133, 129 (138 f.); 134, 343 (346); BGH VersR 2000, 1277 = NJW 2000, 1411).

    Der Senat folgt der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung; denn der ihr zugrunde liegende Grundgedanke ist überzeugend: Der im Vergleich zu § 198 BGB a.F. hinausgeschobene Verjährungsbeginn des § 852 BGB a.F. dient dem Schutz des Verletzten; dieser ist nicht verpflichtet, aktive Bemühungen im Interesse des Schädigers zu entfalten, um sich die für den Verjährungsbeginn notwendige Kenntnis zu verschaffen; ebenso wenig soll dann einer Behörde die Kenntnis von Mitarbeitern, die nach der behördlichen Zuständigkeitsregelung gar nicht mit der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen befasst sind, zum Nachteil gereichen (vgl. nur BGH VersR 2001, 863 (864)).

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Bremen, 18.09.2002 - 1 U 44/02
    Im rechtsgeschäftlichen Verkehr wird nach der neueren Rechtsprechung des BGH entsprechend § 166 BGB einer juristischen Person aus Gründen des Verkehrsschutzes in weiterem Umfang das Wissen von Mitarbeitern hinsichtlich solcher Vorgänge zugerechnet, deren Relevanz für spätere Geschäftsvorgänge innerhalb des Organisationsbereichs dem Wissenden erkennbar ist und die deshalb dokumentiert und verfügbar gehalten oder an andere Personen innerhalb des Organisationsbereiches weitergegeben werden müssen (BGH ebenda; BGHZ 109, 327 (332); 135, 202 (205 ff.)) § 166 BGB findet jedoch nur im rechtsgeschäftlichen Verkehr Anwendung.
  • BGH, 09.03.2000 - III ZR 198/99

    Verjährungsbeginn bei Regreß einer Berufsgenossenschaft

    Auszug aus OLG Bremen, 18.09.2002 - 1 U 44/02
    Nach der zutreffenden ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich immer dann, wenn es sich bei dem zessionsberechtigten Anspruchsinhaber um eine Behörde oder eine öffentliche Körperschaft handelt, für die Kenntnis i.S. des § 852 BGB a.F. darauf an, wann der nach der behördlichen Organisation zuständige, mit der Vorbereitung und Verfolgung von Schadensersatzansprüchen betraute Bedienstete diese Kenntnis erlangt hat (BGH VersR 2001, 863, (864); BGHZ 133, 129 (138 f.); 134, 343 (346); BGH VersR 2000, 1277 = NJW 2000, 1411).
  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95

    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger;

    Auszug aus OLG Bremen, 18.09.2002 - 1 U 44/02
    Nach der zutreffenden ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich immer dann, wenn es sich bei dem zessionsberechtigten Anspruchsinhaber um eine Behörde oder eine öffentliche Körperschaft handelt, für die Kenntnis i.S. des § 852 BGB a.F. darauf an, wann der nach der behördlichen Organisation zuständige, mit der Vorbereitung und Verfolgung von Schadensersatzansprüchen betraute Bedienstete diese Kenntnis erlangt hat (BGH VersR 2001, 863, (864); BGHZ 133, 129 (138 f.); 134, 343 (346); BGH VersR 2000, 1277 = NJW 2000, 1411).
  • BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96

    Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks

    Auszug aus OLG Bremen, 18.09.2002 - 1 U 44/02
    Im rechtsgeschäftlichen Verkehr wird nach der neueren Rechtsprechung des BGH entsprechend § 166 BGB einer juristischen Person aus Gründen des Verkehrsschutzes in weiterem Umfang das Wissen von Mitarbeitern hinsichtlich solcher Vorgänge zugerechnet, deren Relevanz für spätere Geschäftsvorgänge innerhalb des Organisationsbereichs dem Wissenden erkennbar ist und die deshalb dokumentiert und verfügbar gehalten oder an andere Personen innerhalb des Organisationsbereiches weitergegeben werden müssen (BGH ebenda; BGHZ 109, 327 (332); 135, 202 (205 ff.)) § 166 BGB findet jedoch nur im rechtsgeschäftlichen Verkehr Anwendung.
  • BGH, 11.02.1992 - VI ZR 133/91

    Verwirkung von deliktischen Ansprüchen vor Eintritt der Verjährung; Kenntnis vom

    Auszug aus OLG Bremen, 18.09.2002 - 1 U 44/02
    Eine Verwirkung von Ansprüchen kommt nur dann in Betracht, wenn der Berechtigte ein ihm zustehendes Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (s. nur BGH NJW 1992, 1755 (1756)).
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